Neue Idee für Solar-Einspeisevergütung: Börsenpreis statt feste Vergütung
Dieser Beitrag betrifft Förder-, Rechts-, Steuer- oder Tarifthemen. Angaben zu Beträgen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern und sind ohne offizielle Bestätigung vorläufig. Maßgeblich sind die offiziellen Angaben der zuständigen Stellen (z. B. BAFA, KfW, EEG-Gesetzestext).
Die EEG-Einspeisevergütung, die Solaranlagen-Betreiber für ihren Strom ins Netz erhalten, soll nach Plänen des Bundeswirtschaftsministeriums wegfallen. Gleichzeitig ist eine Begrenzung der Einspeiseleistung auf 50 Prozent im Gespräch. Das würde für viele Hausbesitzer mit Solaranlagen erhebliche Einnahmeverluste bedeuten.
Das Solar Cluster Baden-Württemberg hat nun einen Gegenvorschlag entwickelt, der praktischer sein könnte: Statt die Einspeisevergütung komplett zu streichen, soll die Vergütung nach dem jeweiligen Börsenpreis für Strom abgerechnet werden – einmal pro Jahr im Gesamtüberblick. Der Vorteil: Solaranlagen müssen ihre Einspeisung nicht dauerhaft gedrosselt werden, sondern nur in Situationen mit negativen Strompreisen, wenn das Stromnetz überlastet ist. In diesen seltenen Fällen würde die Anlage automatisch abgeregelt.
Dieser Ansatz soll Hausbesitzer fairer behandeln und trotzdem die Netzstabilität gewährleisten. Das Modell müsste allerdings noch in die laufende EEG-Novelle aufgenommen werden – es ist derzeit ein Vorschlag, keine beschlossene Regelung.
Warum ist das relevant?
Für Solaranlagen-Besitzer ist dies zentral: Es geht um die Höhe und Sicherheit ihrer künftigen Stromeinnahmen nach dem Ende der garantierten Einspeisevergütung.
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Kostenlos startenQuelle und weiterführende Informationen
- Quelle
- Solarserver
- Originalveröffentlichung
- 28. Juli 2026
https://www.solarserver.de/2026/07/28/eeg-novelle-photovoltaik-einspeiseverguetung-durch-boersenpreis-jahresabrechnung-ersetzen/
Dieser Artikel wurde auf Basis öffentlicher Quellen aufbereitet und in einfacher Sprache zusammengefasst von Solarrechner.ai. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.