Netzeinspeisung30. Juli 2026 · Quelle: Solarserver · Originalmeldung: 29. Juli 2026

MiSpeL verzögert sich: Mischnutzung von Stromspeichern bleibt offen

Dieser Beitrag betrifft Förder-, Rechts-, Steuer- oder Tarifthemen. Angaben zu Beträgen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern und sind ohne offizielle Bestätigung vorläufig. Maßgeblich sind die offiziellen Angaben der zuständigen Stellen (z. B. BAFA, KfW, EEG-Gesetzestext).

Das Bundeskabinett hat im Entwurf des EEG 2027 erneut bekräftigt, dass Hausbesitzer künftig Stromspeicher gemischt nutzen sollen — also gleichzeitig Strom aus der eigenen Solaranlage und aus dem Netz speichern. Doch die erforderliche technische Regelung (MiSpeL) der Bundesnetzagentur lässt weiterhin auf sich warten. Ohne diese Festlegung ist die Mischnutzung derzeit nicht möglich.

Das Bundesenergieministerium plant im kommenden EEG 2027 eine wichtige Neuerung für Solaranlage-Besitzer: die sogenannte Mischnutzung von Stromspeichern. Dies würde Hausbesitzern ermöglichen, ihre Batteriespeicher flexibler zu nutzen – indem sie sowohl Solarstrom von der eigenen Dachanlage als auch günstigen Strom aus dem öffentlichen Netz speichern.

Bisher ist dies nicht gestattet. Wer eine Solaranlage mit Speicher betreibt, muss diese Geräte streng trennen: Der Speicher dient entweder der Eigenversorgung mit Solarstrom oder er wird nicht genutzt. Eine gleichzeitige Nutzung verstößt gegen Förderbestimmungen und kann zu Rückforderungen führen.

Die fehlende technische Regelung ist das Hindernis: Die Bundesnetzagentur soll die sogenannte MiSpeL-Festlegung (Marktintegration von Speichern und Ladepunkten) treffen, um zu definieren, wie solche Mischnutzungen technisch und regulatorisch funktionieren sollen. Ein Stichtag Ende Juni ist bereits verstrichen, ohne dass diese Regelung vorliegt. Ohne sie bleibt die geplante Neuerung Theorie.

Für Hausbesitzer mit Solaranlage und Speicher könnte diese Regelung später zu mehr Flexibilität und Kostenersparnissen führen. Vorerst müssen Interessenten jedoch mit den aktuellen Regeln rechnen und sich vor Vertragsabschluss beraten lassen.

Warum ist das relevant?

Die Mischnutzung könnte Ihrem Speicher ermöglichen, wirtschaftlicher zu arbeiten – doch ohne MiSpeL bleibt dies vorerst nicht umsetzbar.

Tipp von Solarrechner

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Quelle und weiterführende Informationen

Quelle
Solarserver
Originalveröffentlichung
29. Juli 2026
Originalquelle: Artikel beim ursprünglichen Anbieter lesen

https://www.solarserver.de/2026/07/29/ohne-mispel-weiterhin-keine-option-fuer-mischnutzung-von-speichern/

Dieser Artikel wurde auf Basis öffentlicher Quellen aufbereitet und in einfacher Sprache zusammengefasst von Solarrechner.ai. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.