EEG-Reform: Übergangsphase für Einspeisevergütung bis 2030
Dieser Beitrag betrifft Förder-, Rechts-, Steuer- oder Tarifthemen. Angaben zu Beträgen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern und sind ohne offizielle Bestätigung vorläufig. Maßgeblich sind die offiziellen Angaben der zuständigen Stellen (z. B. BAFA, KfW, EEG-Gesetzestext).
Die Bundesregierung plant Änderungen bei der Förderung von Solaranlagen auf Wohnhäusern. Nach dem neuen EEG-Entwurf wird es nicht sofort zu einer Abschaffung der bewährten Einspeisevergütung für kleine Dachanlagen kommen. Stattdessen soll eine Übergangsfrist bis 2030 gelten, die Planungssicherheit für Hausbesitzer bietet, die heute in eine Solaranlage investieren.
Ab 2030 ist geplant, dass auch private Photovoltaik-Anlagen zur Direktvermarktung verpflichtet werden – das bedeutet, Strom würde dann nicht mehr automatisch zum festen Satz vergütet, sondern am Markt vermarktet. Diese längere Übergangsfrist unterscheidet sich von früheren Überlegungen und kommt vielen Eigentümern entgegen, die sich mehr Zeit für ihre Investitionsentscheidung wünschen.
Zusätzlich hat das Ministerium das geplante Netzpaket überarbeitet. Die Anforderungen für kapazitätslimitierte Netzgebiete wurden erhöht, und die Frist für Redispatch-Entschädigungsverzichte wurde verkürzt. Diese technischen Anpassungen sollen das Stromnetz besser stabilisieren und Netzengpässe effizienter bewältigen.
Wichtig: Bei diesen Regelungen handelt es sich um Entwürfe, die sich noch in der Verbändeanhörung befinden. Offizielle Bestätigungen folgen erst nach dem parlamentarischen Prozess.
Warum ist das relevant?
Die längere Übergangsfrist bis 2030 gibt Hausbesitzern mehr Planungssicherheit, wenn sie heute über eine Solaranlage nachdenken.
Tipp von Solarrechner
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Kostenlos startenQuelle und weiterführende Informationen
- Quelle
- pv magazine Deutschland
- Originalveröffentlichung
- 20. Juli 2026
https://www.pv-magazine.de/2026/07/20/reiche-schickt-entwuerfe-fuer-eeg-und-netzpaket-in-die-verbaendeanhoerung/
Dieser Artikel wurde auf Basis öffentlicher Quellen aufbereitet und in einfacher Sprache zusammengefasst von Solarrechner.ai. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.